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Streit mit Stadtwerken Münster geht weiter
Nachricht vom 2.9.2010Die Stadtwerke verloren einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Dortmund, nachdem ein Kunde an seiner Beschwerde festhielt. Er fühlte sich benachteiligt und bekam Recht. Denn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen war nur die Möglichkeit zu Preiserhöhungen festgeschrieben, nicht aber eine zur Preissenkung. Dies führte tatsächlich zu einer einseitigen Benachteiligung des Verbrauchers, so urteilte die Kartellkammer.
Öffentliche Bloßstellungen beim Streit um den Preis
Die Argumentation des Stadtwerkegeschäftsführers Dr. Henning Müller-Tengelmann wurde am Hafenplatz in Münster überdacht und zerschlagen. Der Jurist Jürgen Schröter argumentierte mit einfachen und auch komplizierteren Worten, warum die Stadtwerke im Unrecht sind. „Aus prozesstaktischen Gründen hat er offenbar eher auf die 2000 Euro gesetzt, statt auf die Feststellung, ob wir überhöhte Preise haben“, war eines dieser Argumente. Ein anderes: „Wenn man etwas tut und hat kein Recht dazu, dann darf man es nicht“. Der Geschäftsführer griff Schröder Tags zuvor mit der Aussage an, dass die Angemessenheit der Preiserhöhung nicht gerichtlich überprüft wurde. Seine Aussage „Aus prozesstaktischen Gründen hat er offenbar eher auf die 2000 Euro gesetzt, statt auf die Feststellung, ob wir überhöhte Preise haben“ traf Schröder öffentlich und vor Journalisten.
Betroffene sollen Beschwerde einlegen
Andere Betroffene Kunden sollen nach Schröders Meinung erst einmal außergerichtlich tätig werden und den Stadtwerken Münster eine Zahlungsrückforderung zusenden. Dass Sie sich darauf einlassen scheint zwar selbst ihm unwahrscheinlich, doch rät er den Verbrauchern das Jahresende im Blick zu haben, wenn sie ihr Geld zurückhaben wollen. Sollte sich doch der ein oder andere für einen Prozess entscheiden, sollte er die entstehenden Kosten im Blick haben, wenn er keine Rechtsschutzversicherung hat. Denn diese müssen sonst selbst getragen werden.
Streit mit Stadtwerken Münster geht weiter
Redaktion Gas.de: Hans-Joachim Lutz

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