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Überteuerter Sondervertrag von RWE ist ungültig
Nachricht vom 2.9.2010Der teure Tarif des Energiekonzernes „RWE-Erdgas 2011“ ist als Sondervertrag verfügbar und nun wegen einer unwirksamen Vertragsklausel jederzeit kündbar. Laut einer Verbraucherzentrale aus Düsseldorf geht dies aus einer abgegebenen Unterlassungserklärung hervor. In dieser geht es um die automatische Verlängerung des Vertrages bei nicht fristgerechter Kündigung. Dieser in den Vertragsbedingungen festgelegte Passus ist nun hinfällig und wird von RWE nicht mehr verwendet.
Ein Monat zu viel führt zur Vertragsungültigkeit
Ein Angebot von RWE aus dem Jahr 2008 steht hinter dieser Veränderung. Es ging damals schon um den „RWE-Erdgas 2011“-Tarif. Dieser versprach damals eine Preisgarantie und rund 40.000 Verbraucher nahmen dieses Angebot wahr. Der Vertrag endete am 31. August 2010, wenn sich die Kunden sich bis zum 30. Juni selben Jahres mit RWE in Verbindung setzten und kündigten. Geschah das nicht, verlängerte sich der Sondervertrag bis zum 30. September 2011. Eine solche Verlängerung ist der Verbraucherzentrale nach allerding unzulässig. Denn Verträge dürfen um höchstens 12 Monate verlängert werden. RWE verlängerte allerdings um 13 Monate.
Inzwischen ist selbst die gesetzliche Grundversorgung billiger als der garantierte Preis dieses Tarifes. Deshalb raten Verbraucherschützer betroffenen Kunden, diesen Vertrag so schnell wie möglich zu kündigen und zumindest in die Grundversorgung zu wechseln. Diese können dann eine Ersparnis von über 40 Prozent haben. Kunden, die schon versuchten den Tarif bis zum 31. August zu kündigen und zurückgewiesen wurden, sollen sich eine schriftliche Bestätigung von RWE geben lassen, dass die Kündigung bis Ende September 2010 wirksam wird. Solche Kunden fallen dann in die gesetzliche Grundversorgung, von der Sie dann jederzeit Tarif und Versorger wechseln können.
Überteuerter Sondervertrag von RWE ist ungültig
Redaktion Gas.de: Bärbel Friedrich

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