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Urteil bei Rechtsstreit mit den Stadtwerken Münste
Nachricht vom 1.9.2010Im Jahr 2008 begannen die Stadtwerke Münster, ihre Geschäftsbedingungen umzustellen. Ein 50-Euro-Bonus schlug dabei hohe Wellen und sorgte sogar für ein Rechtsverfahren. Der Kläger Gerhard Stansch hat den Streit jetzt endgültig gewonnen. Zu der einseitigen Erhöhung ihrer Gaspreise war das Unternehmen „nicht berechtigt“. Dieses Urteil fällte das Landgericht Dortmund.
Richterin gibt Kläger Recht
Nach dem niederschlagenden Urteil mussten die Stadtwerke kürzlich mehr als 2000 Euro an Stansch zurückzahlen. Über Jahre hinweg widersprach der Preisgegner den Tarif-Erhöhungen und klagte schließlich. Die Richterin sah eine unangemessene Benachteiligung des Kunden in den damaligen Preisanpassungsklauseln des städtischen Versorgungsunternehmens. Im Urteil ist zu lesen, dass beide verwendeten Preisanpassungsklauseln „nicht die ausdrückliche und eindeutige Verpflichtung, gefallenen Gasbezugskosten nach gleichen Maßstäben wie gestiegene Kosten Rechnung zu tragen“ enthalten. Durch diesen Umstand würden Risiken und Chancen einer Veränderung der Gasbezugskosten zwischen den Vertragspartnern ungleich verteilt, verwies die Richterin auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus 2009.
Weitere Streitereien sind möglich
Der Rechtsanwalt des Klägers kann sich nicht vorstellen, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf das Urteil noch kippt. Und das obwohl die Stadtwerke angekündigt haben, sich in dieser Dache um die nächste Instanz zu bemühen. Denn die von den Stadtwerken verwendete Klausel ist nicht wortgleich mit der vom BGH. Sie ist nur ähnlich.
Urteil bei Rechtsstreit mit den Stadtwerken Münste
Redaktion Gas.de: Bärbel Friedrich

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