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Gasrechnungen sind für Verbraucher verständlicher

Nachricht vom 24.1.2012

Im Vergleich zu den Gasrechnungen, wie sie vor einigen Jahren an die Verbraucher versendet wurden, sind diese für die Verbraucher verständlicher geworden. Die Verbraucher haben zudem bei Problemen die Möglichkeit, sich direkt an ihren Versorger zu wenden oder die Schlichtungsstelle Energie zu Rate zu ziehen. Die Verbraucherzentrale gibt Aufschluss über die Daten, die in einer Gasrechnung enthalten sein müssen.

Informationspflicht für die Versorger umfassend

Verschiedene Angaben müssen nach dem Energiewirtschaftsgesetz in den Gasabrechnungen enthalten sein, die den Gaskunden zugesendet werden. Grundlegend in der Rechnung aufgeführt sein müssen der Preis, der sich in der Regel aus einem festen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammensetzt, der genaue Abrechnungszeitraum und auf diesen bezogen der Anfangs- sowie der Endzählerstand. Außerdem müssen die Ableseart und die gezahlten Abschläge aufgelistet sein.

Weitere Pflichtangaben sind die Daten des Versorgers, beispielsweise der Name und die Anschrift, die Vertragsdauer und die geltenden Preise. Die folgenden Angaben dürfen auf der Gasrechnung ebenfalls nicht fehlen: nächstmöglicher Kündigungstermin sowie die Kündigungsfrist, Nummer der Lieferstelle und Codenummer des Netzbetreibers, Vorjahresverbrauch und Verbrauch der Vergleichskundengruppe, Anteile der Energieträger sowie die Kohlendioxidemissionen und der anfallende radioaktive Abfall der Energieträger.

Hinweis auf Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens

Wie der Gaspreis im Einzelnen berechnet wird, muss zusätzlich in der Rechnung aufgeführt sein. Das heißt, die Kunden müssen erkennen können, welche Anteile auf die Netznutzungsentgelte, die Konzessionsabgaben und Entgelte für die Messung und den Messstellenbetrieb anfallen. Neu ist auch, dass ein Hinweis auf der Gasrechnung enthalten sein muss, dass ein Schlichtungsverfahren bei Problemen möglich ist.

Deshalb sind auch die Daten der Schlichtungsstelle sowie die Kontaktdaten der Bundesnetzagentur zu erbringen. Für die Verbraucher bedeutet die Informationspflicht auf der Gasrechnung, dass sie alle für sie relevanten Informationen bereitgestellt bekommen. Weitere Informationen liefert die Verbraucherzentrale Sachsen auf ihrer Seite.

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ132742491922788/link1014321A.html

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Redaktion Gas.de: Bärbel Friedrich

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