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Gasversorger TelDaFax - Forderungen jetzt anmelden

Nachricht vom 12.1.2012

Wer noch offene Forderungen an den insolventen Energieversorger TelDaFax hat, der muss diese bis Ende Januar 2012 Jahres geltend machen. Bis zum 31. Januar müssen die Ansprüche auf die Guthaben schriftlich bei dem Insolvenzverwalter Biner Bähr eingegangen sein. Wer diese Frist nicht einhält und dennoch Ansprüche geltend machen will, muss mit Zusatzkosten rechnen, meint die Verbraucherzentrale Sachsen, wie aus einer Mitteilung der Nachrichtenagentur AFP hervorgeht.

Formular vom Insolvenzverwalter nutzen


Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Gläubiger des insolventen Strom- und Gasversorgers TelDaFax ihre Ansprüche bis zum Ende des aktuellen Monats vorlegen müssen. Dazu sollen sie das vom Insolvenzverwalter bereitgestellte Formular nutzen. Die meisten der mehr als 700.000 Gläubiger hätten dieses bereits per Post erhalten. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sei es wichtig, das Formular zu verwenden, um den Bearbeitungsaufwand möglichst gering zu halten.

Nicht alle Gläubiger haben Schreiben erhalten


Da die Zahl der Gläubiger immens ist, sollen sich die Kunden, welche Forderungen an TelDaFax stellen wollen und noch kein Schreiben vom Insolvenzverwalter bekommen haben, selbstständig darum kümmern. Das bedeutet, sie müssen das Guthaben möglichst genau berechnen. Die Strom- und Gaskunden verfügen deshalb bei TelDaFax über ein Guthaben, da die Tarife an Vorauskasse gebunden waren und alle Kunden, die Strom und Gas von dem Versorger beziehen wollten, in Vorleistung gehen mussten.

Als weiteren Schritt müssen sie Biner Bähr auffordern, ihnen eine Verbrauchsabrechnung zu erstellen. Auf diese Weise müssten die Kunden verfahren, um ausstehende Zahlungen zu beanspruchen, auch wenn kein vorgefertigtes Formular bei ihnen eingegangen ist.

Mitteilung der Nachrichtenagentur AFP vom 12.01.2012


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Redaktion Gas.de: Bernd Müller

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