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Gasversorger - Unklare Forderungen von TelDaFax
Nachricht vom 6.1.2012Aus einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg vom 06. Januar geht hervor, dass sich Strom- und Gaskunden, an welche der insolvente Energieversorger TelDaFax Zahlungsaufforderungen richtet, sich mit Hilfe eines Musterbriefes dagegen wehren können. Diesen Musterbrief stellen die Verbraucherzentralen zur Verfügung. Bevor die Kunden der Zahlungsaufforderung nachkommen, sollten sie in jedem Fall zunächst die Sachlage prüfen.
Hilfe von der Verbraucherzentrale
In den vergangenen Wochen hat der insolvente Energieversorger TelDaFax an einen Großteil seiner Kunden Zahlungsaufforderungen versendet. Allerdings sind die Forderungen des Unternehmens häufig unklar, weshalb sich immer mehr Kunden an die Verbraucherzentralen wenden. Die Kunden können die Argumentation von TelDaFax nicht nachvollziehen, denn einerseits werden hohe Nachzahlungen verlangt und andererseits dürfen diese nicht mit den Zahlungen verrechnet werden, die den Kunden noch zustehen.TelDaFax hatte Tarife angeboten, die an eine Vorauskasse gebunden waren. Wer Strom und Gas beziehen wollte, musste die Kosten im Voraus begleichen. Hartmut G. Müller von der Verbraucherzentrale Brandenburg rät deshalb dazu, nicht vorschnell auf die Forderungen einzugehen. Stattdessen sollten die Ansprüche genau geprüft werden. Dabei könne eine sachkundige Unterstützung von Vorteil sein.
Musterbrief als Gegenmaßnahme
Die Verbraucherzentrale bietet sowohl den Strom- als auch den Gaskunden einen Musterbrief an, mit dem sich die Kunden gegen unklare Forderungen zur Wehr setzen können. Der Musterbrief ist in allen Beratungsstellen sowie online erhältlich. Werden Kunden mit Zahlungsaufforderungen von TelDaFax konfrontiert, sollten anfangs einige Fragen geklärt werden.Nimmt die Forderung auf den richtigen Liefervertrag Bezug? Ist in dem Liefervertrag eine Abtretungsklausel an die als Gläubiger auftretende Firma enthalten? Ist die Abtretungsklausel wirksam? Die Fragen sind besonders wichtig, da eine genaue Prüfung der Sachlage den Kunden unnötige Zahlungen ersparen könnten. Allgemein gilt, dass sich Betroffene Rat unter anderem bei den Verbraucherzentralen holen können.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg vom 06.01.2012
Gasversorger - Unklare Forderungen von TelDaFax
Redaktion Gas.de: Bernd Müller

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