StartseiteGasnachrichtenEnBW streitet mit eigener Gas-Tochter

EnBW streitet mit eigener Gas-Tochter

Nachricht vom 17.11.2011

Der Energiekonzern aus Karlsruhe, die EnBW, nahm in der vergangenen Zeit jede Hürde auf sich, um seine Position in der Gas-Branche zu stärken und einen besseren Marktzugang zu dem Rohstoff zu erhalten. Doch nun entbrennt ein Streit um dem Oldenburger EWE. Die Beteiligung am Erfurter Gasimporteur Verbundnetz Gas AG (VNG), die einst herbeigesehnt wurden, soll nun doch nicht eingegangen werden. Das Interesse an Gas besteht allerdings nach wie vor, wie die „Stuttgarter Nachrichten“ berichten.

Machtstreit um die Hauptversammlung


Der Marktpreis für Gas ist stark gefallen. Die VNG muss aus diesem Grund voraussichtlich mit Verlusten in dreistelliger Millionenhöhe rechnen. Die EnBW ist seit zwei Jahren mit 26 Prozent bei der EWE beteiligt und diese hält wiederum 47,9 Prozent an der VNG. Das Interesse der EnBW gilt vor allem dieser Beteiligung. Der Energieversorger verschaffte sich aus diesem Grund bei der EWE durch sogenannte Optionsgeschäfte das Recht, deren VNG-Anteile zu übernehmen, was allerdings die Zustimmung der VNG-Hauptversammlung voraussetzt. Diese wurde von der EWE zu eingeleitet, was die Pläne der EnBW durchkreuzte. Das Unternehmen beantragte nun eine einstweilige Verfügung gegen die Einberufung. Nach Ansicht der EnBW kann die Versammlung allenfalls von EWE und der EnBW gemeinsam veranlasst werden, wie die Nachrichtenagentur „Dow Jones“ berichtete.

 

Der eigentliche Streitpunkt


Im Grunde geht es bei dem Konflikt der Energieanbieter  allerdings um etwas anderes: Die Charakterzüge des Operationsgeschäftes. Denn während die EnBW die Meinung vertritt, dass es sich um die übliche Form eines solchen Geschäftes handelt, bei welchem der Besitzer einer Call-Option – in diesem Fall der EnBW – über das Recht verfügt, zu bestimmten Zeiten Anteile zu vorher festgelegten Preisen zu erwerben. Ob das Recht ausgeübt wird oder nicht, könne es selbst entscheiden. Die EWE hat jedoch eine andere Auffassung. Das Unternehmen sieht EnBW in der Pflicht, das Geschäft auszuüben. Wenn es zu keiner Einigung zwischen den beiden Konzernen kommt wem das VNG-Paket gehört, liegt die Entscheidung bald bei den Gerichten.


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Redaktion Gas.de: Bernd Müller

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