Primagas: Zur Flüssiggaslieferung verpflichtet
Nachricht vom 30.11.2011In einem Urteil hat das Amtsgericht Bad Kreuznach entschieden, dass der Flüssiggasversorger Primagas auch die Kunden mit Gas versorgen muss, die den neuen Liefervertrag noch nicht unterschrieben hat. Der Versorger wollte die Belieferung der Kunden einstellen. Zuvor hatte Primagas die bestehenden Lieferverträge gekündigt und Anschlussangebote versendet. Zwei der betroffenen Kunden sind nun vor Gericht gezogen.
Gerichtsentscheidung Zwischenschritt
Das Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach stellt allerdings nur einen Zwischenschritt dar. Denn damit ist das Problem nicht gelöst. Der Flüssiggasversorger Primagas hat bestehende Vertragsverhältnisse gekündigt und zugleich fristgerecht Folgeangebote zugesendet. Der Anwalt des Versorgers begründet die Vorgehensweise damit, dass die Kosten mit den bisherigen Preisen nicht mehr zu decken seien. Die Kunden sehen in dieser Vorgehensweise jedoch den Versuch, die Kosten zu erhöhen. Denn sie könnten, entgegen der Aussage des Versorgers, nicht einfach den Flüssiggasversorger wechseln. In der Region habe Primagas das Monopol inne. Die Entscheidung, ob die Preiserhöhung angemessen sei und der Versorger die Verträge gekündigt hat, um die Preise zu erhöhen, muss gerichtlich getroffen werden.
Primagas: Zur Flüssiggaslieferung verpflichtet
Redaktion Gas.de: Bernd Müller

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