Defekte Autogasanlage - Mehrkosten nicht ersetzt
Nachricht vom 27.10.2011Die Arag-Rechtsschutzversicherung verweist in Bezug auf Autogas und die damit einhergehenden Rechte der Verbraucher auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG). Im konkreten Fall geht es um den Defekt einer Autogasanlage und einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 1.600 Euro.
Verrechnung der Kosten
Eine Fahrzeughalterin hatte in ihr Fahrzeug eine Autogasanlage für rund 1.900 Euro einbauen lassen, die sich ihrer Ansicht nach kurz nach dem Einbau als mangelhaft erwies. Daraufhin verlangte sie die Erstattung der Einbaukosten sowie der Benzinkosten. Denn sie musste für rund 1.600 Euro Benzin kaufen, weil die Autogasanlage nicht richtig funktionierte und die Halterin immer wieder in den Benzinantrieb umschalten musste. Nach Ansicht der Juristen der Arag-Versicherung kann die Frau nicht beide Ausgaben geltend machen. Sie muss sich die zurückverlangten 1.900 Euro für den Einbau auf die Benzinkosten anrechnen lassen. Somit besteht ein Anspruch auf die Rückabwicklung des Vertrages, doch die entstandenen Mehrkosten, beispielsweise für Benzin, werden nicht erstattet.
Defekte Autogasanlage - Mehrkosten nicht ersetzt
Redaktion Gas.de: Hans-Joachim Lutz

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